Äußert sich ein Mitarbeiter eines Unternehmens auf Facebook negativ über den Konkurrenten seines Arbeitgebers, können diese Äußerungen nicht dem Arbeitgeber zugerechnet werden, wenn der Arbeitnehmer diese rein privat tätigte. Das OLG Hamburg entschied, dass eine wettbewerbswidrige Handlung des Angestellten nicht vorlag. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg drehte sich um […]
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