Der Kommentar #DubistEinMann auf der Plattform X kann eine zulässige Meinungsäußerung sein, so das OLG Frankfurt. Geklagt hatte die Transaktivistin Julia Monro, die einen Tweet des Deutschen Frauenrats zum Selbstbestimmungsgesetz geteilt und um Unterstützung dafür geworben habe. In einer Antwort auf ihren Tweet wurde der Hashtag „DubistEinMann“ verwendet. Die Diskussionskultur […]
Der Beitrag Diskussionskultur auf X: Transfrau muss „#DubistEinMann“-Kommentar hinnehmen erschien zuerst auf WBS.LEGAL.

