Die Behauptung, dass ein Vertrag geschlossen wurde und die darauffolgende Drohung mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist unzulässig, sofern überhaupt kein Vertrag abgeschlossen wurde. Was selbstverständlich klingt, musste nun jedoch erst das LG Limburg gerichtlich klären – und das nicht zum ersten Mal. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ging gegen einen Dienstleister […]
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