Ein Unternehmen hatte die durchaus clevere Idee, seinen Prokuristen Beträge von 50.000 Euro bzw. 1,3 Mio. Euro als so betitelte “Trinkgelder” zu zahlen steuerfrei versteht sich. Dass das so aber nicht geht, machte nun das FG Köln deutlich. Zahlungen in Höhe von 50.000 Euro bzw. rund 1,3 Mio. Euro sind regelmäßig keine […]
Der Beitrag Steuerfreiheit: Zahlungen von 50.000 Euro bzw. 1,3 Millionen Euro sind kein steuerfreies Trinkgeld erschien zuerst auf WBS.LEGAL.