Das Tragen von Kopftüchern kann für alle Beschäftigten verboten werden. Das gilt auch für öffentliche Arbeitgeber, wie der EuGH nun erstmalig für die öffentliche Verwaltung entschied. Eine öffentliche Verwaltung kann das sichtbare Tragen von Zeichen, die weltanschauliche oder religiöse Überzeugungen erkennen lassen, per Anordnung verbieten. Dabei trete die Religionsfreiheit einer […]
Der Beitrag EuGH zur Religionsfreiheit: Kopftuchverbot in öffentlicher Verwaltung rechtmäßig erschien zuerst auf WBS.LEGAL.

