Eine TV-Moderatorin, die trotz bereits erteilter Abmahnung eine weitere Börsenkolumne für eine im Wettbewerb stehende Tageszeitung verfasst hatte, hat gegen ihre Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen ihres Arbeitgebers verstoßen. Die Kündigung des Senders sei nach Ansicht des ArbG Köln daher wirksam. Das Arbeitsgericht (AG) Köln hat entschieden, dass die […]
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