Die Bundesnetzagentur darf keine Pressemitteilung veröffentlichen, in der sie unter namentlicher Nennung des betroffenen Unternehmens über den Erlass eines Bußgeldbescheides unterrichtet. Dies habe laut VG Köln eine anprangernde Wirkung und verletze das Grundrecht der Berufsfreiheit. Sofern die Bundesnetzagentur die Öffentlichkeit über Bußgelder unterrichten will, die sie gegen Unternehmen verhängt hat, […]
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