Ärzte dürfen auf ihre Behandlungen keinen pauschalen Rabatt gewähren, damit unter Ärzten kein ruinöser Preiswettbewerb entsteht. Für Vermittler ärztlicher Leistungen, etwa im Zusammenhang mit medizinischem Cannabis, gelte das aber nicht, so das OLG Frankfurt a.M. Die Vermittlerin von ärztlichen Behandlungsleistungen im Zusammenhang mit medizinischem Cannabis darf für ihre Tätigkeit mit […]
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