In einem TV-Beitrag hatte der MDR einen Gastwirt verdächtigt, der berüchtigten italienischen Mafia `Ndrangheta anzugehören. Zwar wurde er anoymisiert, dennoch blieb er für einige erkennbar. Dennoch sah das Thüringer OLG darin keine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung. Ein Erfurter Gastronom, der in einem im November 2015 ausgestrahlten Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) über die Mafia der Mitgliedschaft in […]
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