Der rbb muss seinem ehemaligen Produktions- und Betriebsdirektor Christoph Augenstein Ruhegeld zahlen. Die Ruhegeldregelung im Arbeitsvertrag sei nicht sittenwidrig, so das ArbG Berlin. Augenstein war einer derjenigen, der im Zuge der Krise des ARD-Senders entlassen worden war. 2023 hatte das ArbG in den Fällen des Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter und der […]
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