Laut dem LAG Mecklenburg-Vorpommern werden Bewerber nicht wegen des Alters benachteiligt, wenn die Stellenanzeige von einem „jungen und dynamischen“ Team spricht. Eine Stellenanzeige sei immer im Gesamtkontext zu sehen, auch wenn sie scherzhaft formuliert sei. Ein 50-jähriger Bewerber bewarb sich auf die Online-Stellenanzeige einer Tankstelle. Diese enthielt die Beschreibung: „Wir […]
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