Unerwünschte Meinungsäußerungen sind künftig „Ordnungswidrigkeiten“
… und werden mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld bestraft: "Wenn Sie belästigt werden mit Meinungsäußerungen, die sie nicht wollen, dann sind das zukünftig Ordnungswidrigkeiten." @Die_Gruenen, ihre Rechtsstaatpartei. pic.twitter.com/G8lgU0kbxU — populus1 (@Philippopulus1) January 25, 2024 „Ordnungswidrigkeit“ heißt in Deutschland, dass es nicht verfolgt werden muss, sondern nur verfolgt werden kann, es also natürlich nur in […]