Die Staatanwaltschaft Ingolstadt
klagt einen Auftragsmörder wegen Betrugs an, weil er das Geld für einen Auftragsmord annahm und dann den Mord nicht ausführte. Er sagt, er habe darin kein Risiko gesehen, weil er – irrtümlich – annahm, dass die Auftraggeberin ihn ja nicht bei der Polizei anzeigen könne. Mein erster Gedanke war die Frage, ob Auftraggeberin wohl SPD […]