Wer Verbrauchern etwas kostenpflichtig im Internet anbietet, muss den Bestellbutton auch so beschriften – etwa durch „zahlungspflichtig bestellen“. Meta versuchte es mit der Formulierung „Abonnieren“ – und scheiterte damit nun vor dem OLG Düsseldorf. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat Meta im einstweiligen Verfügungsverfahren untersagt, den Bestellprozess der kostenpflichtigen werbefreien Nutzung […]
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