„Die Beschwerde muss in deutscher Sprache verfasst sein.“
Fällt mir gerade so auf. In Rechtsmittelbelehrungen gegen Verwaltungsakte steht, zumindest in dem, der mir da gerade vorliegt, der Satz Die Beschwerde muss in deutscher Sprache verfasst sein. Ich könnte mich jetzt nicht erinnern, dass das früher, zumindest bis vor einiger Zeit, üblich war, das reinzuschreiben. Was wohl bedeuten soll, dass man die Beschwerde nicht […]