1. Nicht viel zu ändern für Correctiv (lto.de, Felix W. Zimmermann) Das Landgericht Hamburg habe in einem Verfahren gegen “Correctiv” nach einer Klage des Verfassungsrechtlers Ulrich Vosgerau entschieden, dass die “Correctiv”-Redaktion nur in einem von drei beanstandeten Punkten eine Unterlassungsverfügung akzeptieren muss. Vosgerau hatte sich gegen einige ihn persönlich betreffende Nebenaspekte des Berichts “Geheimplan gegen […]

