Juristische Personen haben nach der DSGVO keine Auskunftsrechte. Der BFH hat in seinem Urteil die – eigentlich bekannte – Tatsache bestätigt, dass die DSGVO nur natürliche Personen schützt. Wenn ein Unternehmen also Auskunft erlangen möchte, muss es sich auf andere Rechtsgrundlagen stützen. In einem aktuellen Urteil vom 8. Februar 2024 […]
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