Keine Halterhaftung bei Privatanzeigen
Interessanter Hinweis zu der Causa „Anzeigenhauptmeister“: Die Rhein-Neckar-Zeitung: Ist Halterhaftung nach Privatanzeige rechtens? Für Verkehrsverstöße wie Falschparken muss grundsätzlich die Person am Steuer geradestehen. Lässt sich diese mit vertretbarem Aufwand nicht ermitteln, kann der Halter nach Paragraf 25a Straßenverkehrsgesetz (StVG) für die Kosten des Verfahrens haften müssen. Doch dafür reicht eine Anzeige durch Privatpersonen allein […]

