1. BSW darf in die “Wahlarena” (taz.de) Vergangenen Freitag hatten wir in den “6 vor 9” unter Hinweis auf einen Artikel der “FAZ” geschrieben: “Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nicht zur ARD-Sendung ‘Wahlarena 2024 Europa’ eingeladen werden muss, da der zuständige WDR das Recht habe, die Diskussionsteilnehmer selbst zu […]