In einem Bericht über den Bürgermeisterwahlkampf der AfD in Schwerin druckte der Spiegel ein ganzseitiges Foto von Kindergartenkindern in lokaler Tracht ab, die an einem AfD-Wahlkampfstand vorbeiliefen. Die Kinder verklagten den Spiegel nun erfolgreich vor dem Landgericht Hamburg. Der Spiegel durfte für seine Berichterstattung kein Foto von Kindern abdrucken, die […]
Der Beitrag LG Hamburg: Der Spiegel durfte Foto mit Kindern vor AfD-Stand nicht abdrucken erschien zuerst auf WBS.LEGAL.