Wenn Winzer nicht angeben, dass sie ihrem Prädikatswein (Riesling) Zucker hinzugeben, ist die Rücknahme des Qualitätssiegels rechtmäßig. Denn Qualitätswein oder Prädikatswein darf nur mit Traubenmost gesüßt werden. Eine Erhöhung der Süße durch Saccharose (Kristallzucker) ist nicht erlaubt. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz. Ein Winzer baute aus dem Jahrgang 2014 einen Rieslingwein aus, bei […]
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