Hessisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Entscheidung 1 BvR 2133/22 veröffentlicht, nach der weite Teile des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes verfassungswidrig sind, weil sie gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung verstoßen. In praktisch allen Punkten ist der Knackpunkt, dass […]