Am 15. Mai entscheidet das OLG Hamburg, ob das sog. „Schmähgedicht“ des TV-Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdoğan weiterhin in Teilen verboten bleibt. Der Vorsitzende Richter der Berufungsinstanz stellte in der Verhandlung zwar fest, dass das umstrittene Gedicht als Satire anzusehen sei und damit unter die Kunstfreiheit falle. Doch auch diese sei nicht […]
The post Erdoğan vs. Böhmermann vor dem OLG Hamburg – Urteil am 15. Mai erwartet appeared first on WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte.