Wenn eine Datenschutzbehörde Kenntnis von einem Verstoß gegen die DSGVO erlangt, so muss diese nicht automatisch agieren und den Verstoß ahnden. Dies gilt insbesondere für das Verhängen einer Geldbuße, so der EuGH. Eine deutsche Sparkasse hatte festgestellt, dass eine ihrer Mitarbeiterin mehrmals unbefugt auf personenbezogene Daten eines Kunden zugegriffen hatte. […]
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