Recht als subjektive Befindlichkeit: „Dummes Gelaber einer total verzogenen Tussi“
§ 185 des Strafgesetzbuches stellt die „Beleidigung“ unter Strafe. Beleidigung ist ein Antragsdelikt, d.h. ein Staatsanwalt wird, wenn ihm eine Beleidigung bekannt wird, nicht von sich aus tätig, sondern nur dann, wenn der vermeintlich Beleidigte einen Strafantrag stellt. Damit soll der Tatsache […]