Newsletter-Werbung muss klar und deutlich als solche gekennzeichnet werden. Dies hat das KG Berlin nochmals klargestellt, da ansonsten schnell Verbraucher getäuscht werden könnten. Werbung in Newslettern muss für Verbraucher klar und unmissverständlich als solche gekennzeichnet sein. Eine zu kleine Schriftgröße oder unauffällige Platzierung des Hinweises „Anzeige“ reicht nicht aus. Ein […]
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