Wer 146 km/h statt erlaubter 60 km/h fährt, der kann vor Gericht zwar vortragen, er sei durch die Verkehrsschilder verwirrt gewesen, doch erfolgsversprechend dürfte dies eher selten sein. Das OLG Frankfurt am Main stellte sich so auch vielmehr die Frage, ob der Fahrer noch kognitiv in der Lage war, weiter […]
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