BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht muss nicht zur populären ARD-Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ eingeladen werden. Dies hat nun das OVG NRW endgültig entschieden. Der WDR ist nicht verpflichtet, die Spitzenkandidatin der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) zu der Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ einzuladen, die am 17.02.2025 um 21:15 Uhr im […]
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