Eine Probezeit, die über die gesamte Dauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses vereinbart wird, ist in der Regel unverhältnismäßig und damit unwirksam. Trotz dieser Unwirksamkeit bleibt die ordentliche Kündigungsmöglichkeit bestehen – beide Parteien können das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen beenden. Dies hat das BAG entschieden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat geurteilt, […]
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