Jobcenter dürfen Zweit- und Drittfrauen bei Hartz IV nicht mehr anerkennen
Jobcenter dürfen Zweit- und Drittfrauen aus Viel-Ehen bei Bezug von Hartz IV nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft anerkennen. Das gleiche gelte für Kinderehen, berichtet "Bild". Read more...