Ein Facebook-Post mit antisemitischen Inhalten kann den Job kosten – muss er aber nicht. Das LAG Düsseldorf urteilte, dass selbst problematische Äußerungen im Netz nicht automatisch zur Kündigung führen dürfen. Entscheidend ist, ob und wie der Arbeitgeber erkennbar betroffen ist. Ein Schlosser hatte auf Facebook antisemitische und gewaltverherrlichende Beiträge veröffentlicht. […]
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