In einer vierteiligen TV-Doku wurde ein ehemaliger Geheimagent so dargestellt, als habe er etwas mit dem Tod des 1987 unter mysteriösen Umständen verstorbenen CDU-Politikers Uwe Barschel zu tun. Das OLG Frankfurt entschied, dass die Berichterstattung den Verdacht gegen den Mann nicht äußern dürfe, da er zuvor nicht ausreichend zur Stellungnahme […]
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