Verbraucherschutzverbände dürfen auch ohne einen konkreten Auftrag Datenschutzverstöße von Unternehmen zivilrechtlich verfolgen lassen. Dies hat der BGH in einem Verfahren der Verbraucherzentrale gegen Facebook entschieden. Und auch Wettbewerber dürfen gegen Datenschutzverletzungen ihrer Konkurrenten vorgehen. Dies entschied er in zwei Parallelverfahren eines Mitbewerbers gegen zwei Apotheker, die Medikamente über den Amazon […]
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