Der Kinderschänder von Bielefeld
In Bielefeld konnten sie einen Kinderschänder nicht verurteilen, weil er einen IQ von 39 bis 45 hat und deshalb als schuldunfähig gilt. Frei kommt er wohl trotzdem nicht, landet vermutlich im Maßregelvollzug. Trotzdem die Frage: Trend oder Einzelfall?