Ein Berliner Bestatter protestierte mit auffälligen Plakaten gegen den Friedhofszwang und sorgte damit für Aufsehen. Auch wenn seine Aussagen zur Rechtslage nicht korrekt waren, sieht das Kammergericht darin keinen Wettbewerbsverstoß. Die Aktion sei keine Werbung, sondern politische Meinungsäußerung und damit zulässig. Wer mit drastischen Plakaten gegen die deutsche Bestattungspflicht protestiert, […]
Der Beitrag Protest gegen Bestattungspflicht: „#DuBistDerBestimmer“-Plakate dürfen hängen bleiben erschien zuerst auf WBS.LEGAL.