Ein Unternehmen testete neue HR-Software und übermittelte dabei mehr Mitarbeiterdaten als erlaubt. Das BAG sah darin nun einen Verstoß gegen die DSGVO und erkannte einen Schadensersatzanspruch wegen Kontrollverlusts über personenbezogene Daten an. Was das Urteil für Arbeitgeber bedeutet, lesen Sie hier. Ein Unternehmen, das personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter für einen […]
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