Forscher wollten herausfinden, ob Aktivitäten auf der Plattform X die Bundestagswahl beeinflussen können. Dafür brauchten sie Daten. Als sie diese nicht bekamen, klagten sie auf Herausgabe. Das LG Berlin II entschied nun zwar, dass die Forscher die Daten nicht bekommen, diese aber in Deutschland klagen durften. Warum das Urteil deshalb […]
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