Das BVerfG in Karlsruhe bremst den sog. Lebensmittelpranger aus. Eine erheblich verspätete Online-Veröffentlichung von Hygienemängeln verletze die Berufsfreiheit eines Unternehmens. Die Publikation nach 17 Monaten sei weder aktuell noch verhältnismäßig. Das zuständige Ordnungsamt wollte nach einer Kontrolle festgestellte Hygienemängel eines Catering-Unternehmens im Internet veröffentlichen, um Verbraucher zu informieren. Dieser sogenannte […]
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