Erfolg für den mehrfachen Weltfußballer Lionel Messi vor dem EuG. Er kann seine Marke MESSI für Sportartikel und Sportbekleidung eintragen lassen. Die Bekanntheit des Fußballspielers neutralisiere die bildlichen und klanglichen Ähnlichkeiten zwischen seiner Marke und der Marke „MASSI“ eines spanischen Unternehmen. Anders als das EuG interessiert sich das EUIPO offenbar indes weniger für Fußball. Worum […]
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