Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Hinweis auf die Möglichkeit, den Vertrag zu pausieren, auf der Bestätigungsseite des gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbuttons zulässig ist. Eine unzulässige Beeinflussung des Verbrauchers liege nicht vor, solange die Kündigung weiterhin einfach und direkt möglich bleibe. Online-Vertragskündigungen unterliegen seit der Einführung des § 312k BGB […]
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