Das BAG hat entschieden, dass tarifliche Mehrarbeitszuschläge Teilzeitbeschäftigte nicht benachteiligen dürfen. Eine Regelung, die Zuschläge erst ab der 41. Wochenstunde vorsieht, ist daher direkt unwirksam. Die Zuschlagsgrenze muss für Teilzeitkräfte proportional abgesenkt werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine tarifvertragliche Regelung für unzulässig erklärt, nach der Mehrarbeitszuschläge erst ab der 41. […]
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