Potenzielle Neukunden unmittelbar im Anschluss an ein kostenloses Probetraining zur Unterzeichnung von Mitgliedschaftsverträgen zu bewegen, ist in der Fitnessbranche weit verbreitet. Das AG München hat nun in einer aktuellen Entscheidung die Grenzen solcher Vorgehen aufgezeigt und klargestellt, dass intransparente Vertragskonstruktionen, die das Moment der Überrumpelung ausnutzen, einer gerichtlichen Inhaltskontrolle nicht […]
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