Nach der Veröffentlichung neuer Elemente aus dem Ermittlungsverfahren im Block-Prozess durch Spiegel TV hat Christina Block beim LG Hamburg eine einstweilige Verfügung beantragt. Sie hoffte, die Verbreitung eines Vernehmungsprotokolls sowie einer Hauszeichnung untersagen zu lassen, die ihrer Ansicht nach die Wahrnehmung ihrer Schuld beeinflussen und sie im Verfahren benachteiligen könnten. […]
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