Das AG Frankfurt am Main hat entschieden, dass Flugreisende keinen Anspruch auf Ersatz von zusätzlichen Flugkosten oder einer Hotelübernachtung haben, wenn sie durch eine Zugverspätung zu spät zum Check In ihres Fluges kommen. Das heißt: Auch erhebliche Zugverspätungen von über eineinhalb Stunden müssen bei der Reiseplanung einkalkuliert werden. Nach einer Statistik der Bahn kommen angeblich 90 […]
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