Das OLG Köln hat eine Entscheidung des LG Köln bestätigt und entschieden, dass die Werbung eines Möbelmarktes, in welcher dem Kunden „30 Prozent Rabatt auf (fast) alles“ versprochen wurde, nicht zulässig ist, wenn tatsächlich fast alles von dem Rabatt-Programm ausgenommen sind. Ein Möbelmarkt hatte in einem Prospekt damit geworben „30% Rabatt auf fast alles“ zu […]
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