Die Karibik-Kreuzfahrt fiel für ein Ehepaar kurzfristig komplett flach, da für sie kein Platz mehr an Bord war. Eine Entschädigung steht den Touristen deshalb vom Reiseveranstalter zu, hat heute der BGH geklärt. Allerdings nur in Höhe von 73% des kompletten Reisepreises. In einem alten Seemannslied heißt es: „Eine Seefahrt, die ist lustig, eine Seefahrt, die […]
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