Die durch unsere Kanzlei erstrittene Afterlife-Entscheidung des BGH ist rechtswirksam. Daran kann auch der EuGH nachträglich nichts ändern. Die Rechtsprechung des BGH scheint jedoch dem Landgericht München I nicht gefallen zu haben und zu verbraucherfreundlich gewesen zu sein. Daher hatte das LG München I dem EuGH 2017 Fragen zur Auslegung europäischer Regelungen zum Urheberrecht vorgelegt. Der EuGH-Generalanwalt […]
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