Die Klägerin ist die Koch Media GmbH, die behauptet, Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Computerspiel „Dead Island“ ist hatte den ermittelten Internetanschlussinhaber abgemahnt. Dieser jedoch war nicht Täter, sondern Betreiber eines Tor-Exit-Nodes. Der BGH muss nun die spannende Frage klären, ob Betreiber eines Tor-Exit-Nodes für Rechtsverletzungen, wie z.B dem illegalen Filesharing, haften, die über […]
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