Das BVerfG erklärte das unbeschränkte Verbot der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen für verfassungsgemäß. Arbeitgeber dürfen somit ihren Beschäftigten nicht mehrmals sachgrundlos befristete Arbeitsverträge geben. Das Verbot sog. kettenbefristungen wurde in der Vergangenheit oftmals zu lasch ausgelegt. Nach der Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sind sachgrundlose Befristungen zwischen denselben Vertragsparteien […]
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