Die Werbung des E-Commerce-Vereins „Händlerbund e.V.“ mit einem unlimitierten Anspruch auf Rechtsberatung ist irreführend und wettbewerbswidrig. Der Verein kann sich auch nicht darauf berufen, die Rechtsberatung sei neben der Interessenvertretung der Onlinehändler sekundär. Vielmehr handelt er damit geschäftlich, so das LG Köln. Die Werbung wurde inzwischen geändert. Der Händlerbund e.V., der als Onlinehandelsverband die Interessen […]
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